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Die KKH schließt Rabattverträge für Wirkstoffe nach § 130a Abs. 8 SGB V. Dies geschieht im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Alle geeigneten Unternehmen können beitreten. Es gibt einheitliche Konditionen und ein einheitliches Zugangsverfahren. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei Exklusivverträgen werden bestehende Verträge beendet.
Rabattverträge für Wirkstoffe nach § 130a Abs. 8 SGB V. Nicht-exklusiv, Open-House-Verfahren. Einheitliche Konditionen und Zugang.
Besondere Bedingungen