Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
Heute
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in 30T
Abgabe
in 37T
byte - die Bayerische Agentur für Digitales (München)
Standort Projekt
DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die geltend gemachten Vergabeverstöße müssen zunächst innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der byte gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Nur wenn diese Rüge erfolgt ist, kann bei der Vergabekammer ein zulässiger Nachprüfungsantrag gestellt werden. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der byte, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Information an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses über die Vergabeplattform.
  • Die byte behält sich jedoch vor, von den Bietern gem. § 56 Abs. 2 VgV bestimmte Unterlagen nachreichen, korrigieren oder vervollständigen zu lassen. Die byte ist hierzu aber nicht verpflichtet. Die Entscheidung hierüber steht in ihrem freien Ermessen.
deen