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Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Die Gemeinde Barleben plant den Bau eines Ärztehauses, um die medizinische Versorgung in der Gemeinde zu erweitern. Das Gelände der ehemaligen Kita in der Hansenstraße 42 erwies sich als besonders geeignet. Die Gemeinde Barleben ist Eigentümerin dieses Grundstücks, und das Gebäude der alten Kita steht seit 2023 leer. Im Eigentum befinden sich die Flurstücke 38/10, 38/8, 1048/38, 2099 und 1928. Um einen Lückenschluss zu ermöglichen und das Areal gegebenenfalls zu erweitern, bemüht sich die Gemeinde derzeit, die zwischenliegenden Grundstücke 1049/38 und 41/3 zu erwerben. Auf dem Gelände des ehemaligen Kindergartens befinden sich an der Straße das Hauptgebäude, dahinter ein umgebauter Stall sowie später errichtete Zwischen- und Anbauten, die überwiegend als Grenzbebauung zum Nachbargrundstück Hansenstraße 43 dienen. Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen der Objektplanung gemäß § 34 Gebäudeplanung der HOAI für die Leistungsphasen 5 bis 9. Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 1, § 35 Absatz 6) HOAI. Es gelten der Vertrag, die HOAI in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem damit verbundenen Wirkungsbereich und das BGB (in vorstehender Rang- und Reihenfolge) sowie das Haushaltrecht öffentlicher Körperschaften /Einrichtungen /Institutionen die Fördermittelbestimmungen des beanspruchten Förderprogramms und die allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberuflich Tätige. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Bei der Beauftragung von Nachunternehmern sind diese, mit den durch sie zu erbringenden Leistungen im Bewerbungsbogen aufzuführen. Auflagen und Hinweise aus der beantragten Baugenehmigung sind nach Erteilung in vollem Umfang umzusetzen. Die Federführung für die Gesamtprojektleitung muss zwingend beim Leistungserbringer von LOS 1 (Objekt-_Gebäudeplanung) liegen. Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift. Anspruch auf eine zusätzliche Honorarberechnung für Leistungen der Leistungsphase 8, bei einer über die vertraglich vereinbarte Regelbauzeit (gegebenenfalls gegliedert nach Bauabschnitten) hinausgehende Bauzeitverlängerung von bis zu 6 Monaten, besteht nicht. Weitere einzukalkulierende Leistungen sind: • Abstimmung unterschiedlicher Fachrichtungen mit unterschiedlichen Anforderungen/Mieterspezifische Ausbauplanung • Erstellung Raumprogramm und -buch • Brandschutzbegleitung bis Bauabnahme durch Ämter • Erstellung Energieausweis • Eventuelle Anpassung Grundrisse nach Mieterwunsch innerhalb der statischen Vorgaben Der Auftragnehmer übernimmt die Planungsergebnisse zur weiteren Verarbeitung ohne jedwede Einschränkung der aus dem zu Stande kommenden Vertrag gegenüber dem Auftraggeber geschuldeten Leistung. Die eingereichten Unterlagen und Erklärungen im Vergabeverfahren werden Vertragsbestandteil. Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Auftragserteilung erfolgen. Projektmeilensteine: - Auftragserteilung/Ausführungsbeginn: 02/2026 - Vorlage Ausführungsplanung: 03/2026 - Vorlage Ausschreibung Rohbau: 04/2026 - Baubeginn: 06/2026 - Bauende: 10/2027 - Gewährleistungsende 10/2031
Die Gemeinde Barleben plant den Neubau eines Ärztehauses (Ärztehaus 2.0) in der Hansenstraße in Barleben. Die Ausschreibung betrifft die Objektplanung gemäß § 34 Gebäudeplanung der HOAI für die Leistungsphasen 5 bis 9. Ziel ist die Erweiterung der medizinischen Versorgung. Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Auftragserteilung im Februar 2026 beginnen und bis Oktober 2031 andauern.
Planungsleistungen der Objektplanung gemäß § 34 Gebäudeplanung der HOAI für die Leistungsphasen 5 bis 9 für den Neubau eines Ärztehauses 2.0 in Barleben. Federführung für die Gesamtprojektleitung beim Auftragnehmer von LOS 1. Projektsprache Deutsch. Der Auftragnehmer übernimmt die Planungsergebnisse zur weiteren Verarbeitung. Projektmeilensteine: - Auftragserteilung/Ausführungsbeginn: 02/2026 - Vorlage Ausführungsplanung: 03/2026 - Vorlage Ausschreibung Rohbau: 04/2026 - Baubeginn: 06/2026 - Bauende: 10/2027 - Gewährleistungsende 10/2031
Die Gemeinde Barleben plant den Bau eines Ärztehauses, um die medizinische Versorgung in der Gemeinde zu erweitern. Das Gelände der ehemaligen Kita in der Hansenstraße 42 erwies sich als besonders geeignet. Die Gemeinde Barleben ist Eigentümerin dieses Grundstücks, und das Gebäude der alten Kita steht seit 2023 leer. Im Eigentum befinden sich die Flurstücke 38/10, 38/8, 1048/38, 2099 und 1928. Um einen Lückenschluss zu ermöglichen und das Areal gegebenenfalls zu erweitern, bemüht sich die Gemeinde derzeit, die zwischenliegenden Grundstücke 1049/38 und 41/3 zu erwerben. Auf dem Gelände des ehemaligen Kindergartens befinden sich an der Straße das Hauptgebäude, dahinter ein umgebauter Stall sowie später errichtete Zwischen- und Anbauten, die überwiegend als Grenzbebauung zum Nachbargrundstück Hansenstraße 43 dienen.