Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 6T
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Fragen
in 15T
Abgabe
in 24T
80939 München
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. (München)
Projektübersicht

Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung und Anpassung des Bestandsgebäudes Haus 11 am Gelände des Bayerischen Rundfunks in München. Das Gebäude hat eine Länge von ca. 70 m und eine Breite von 14 m. Die Erschließung erfolgt über eine Freitreppe und zwei Treppenhäuser. Ein Twin-Aufzug erschließt alle Geschosse. Ein weiterer barrierefreier Aufzug befindet sich im Treppenhaus B. Verbindungsgänge zu Haus 4c, Haus 12 werden berücksichtigt. Die Maßnahme beinhaltet Untergeschoss, Erdgeschoss und die Obergeschosse 1 bis 3. Das Gebäude wurde 1989-1990 erbaut. Das Untergeschoss enthält Büros und Technikräume. Das Erdgeschoss umfasst Eingang, Büros, Workcafé und Konferenzzone. Die Obergeschosse 1-3 beherbergen Workcafés, Büros und Besprechungsräume. Das Projekt beinhaltet Baumeisterarbeiten wie Abbruch, Umbau, Herstellen und Schließen von Öffnungen, Putzarbeiten, Estricharbeiten und Fundamentarbeiten für eine Terrasse.

Sanierung des Bestandsgebäudes Haus 11. Bauwerk umfasst Tief-, Erd-, 1.-3. OG. Teilweise abgebrochen und neu aufgebaut.

Standort Projekt
Floriansmühlstraße 60, 80939 München, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers als Vertragsbestandteil vereinbart.
  • Die Regelungen dieses Formblattes 214.H Punkt 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) gelten nicht. Stattdessen gelten die Regelungen zur Vertragsstrafe gemäß Ziff. 11.00. AVB.
  • Die Bezugsgröße für die Regelung in Punkt 4 dieses Formblattes 214.H zur Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§17 VOB/B) ist die im Vertrag vereinbarte Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge).
  • Die Regelungen dieses Formblattes 214.H Punkt 5 Sicherheitsleistungen für Mangelansprüche gelten nicht. Stattdessen gilt die Regelung zur Sicherheitsleistung gemäß Ziff. 12.02. AVB.
  • Ferner gelten die weiteren besonderen Vertragsbedingungen gemäß Formblatt 214.HW.
Originaltitel: LV 01/2026: Baumeisterarbeiten
deen