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Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für Umzugsdienstleistungen. Die Leistungserbringung erfolgt nach dem Kaskadenprinzip, wobei der erstplatzierte Dienstleister zuerst kontaktiert wird. Die Angebotsunterlagen sind elektronisch einzureichen. Fragen sind bis zum 02.02.2026, 10:00 Uhr, über die eVergabeplattform zu stellen. Bewerbergemeinschaften müssen eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abgeben. Unternehmen, die sich auf die Kapazitäten Dritter berufen, müssen eine Verpflichtungserklärung vorlegen. Es gelten Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB. Die Mindestumsätze für vergleichbare Leistungen betragen 500.000,-€ p.a. Es werden mindestens 15 Mitarbeiter p.a. (Vollzeitäquivalente) gefordert. Referenzen für mindestens 3 Projekte aus den letzten 2 Jahren sind erforderlich, mit einem Umzugsvolumen von mindestens 500 m³ je Referenz. Eine gültige Lizenz für den gewerblichen Güterverkehr ist notwendig. Lagerflächen von mindestens 200 m² (trocken und sauber) müssen vorhanden sein. Ein Sachkundenachweis zum Umgang mit schadstoffbelasteten Bauteilen gemäß TRGS 519 ist erforderlich. Umzugsleistungen können Montag bis Samstag von 07:00-20:00 Uhr erbracht werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2 Mio. ist abzuschließen.
Rahmenvereinbarung für Umzugsdienstleistungen. Durchführung von Umzügen im Modernisierungsfall oder bei Havarien. Verteilung der Einzelabrufe nach dem Kaskadenprinzip.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen