Ausschreibung

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"Das Onboarding hat mich beeindruckt – Tender Zen hat ein Suchprofil direkt von unserer Unternehmenswebsite erstellt."

LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 6T
Bayer. Polizeiverwaltungsamt (Bonn)
Projektübersicht

Der Auftragnehmer wird für die Weiterentwicklung und Anpassung bestehender Software des Auftraggebers eingesetzt. Es geht um polizeispezifische iOS-Apps und Module. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten mit einer Option um weitere 12 Monate. Die Höchstabnahmemenge beträgt 12.000 Arbeitsstunden. Es gibt einen Anschlussvertrag über 1.800 Arbeitsstunden pro Jahr. Der geschätzte Auftragswert des Anschlussvertrags beträgt 1.500.000,00 € netto.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Projektwert 2.851.250,00 €
Geschätztes Honorar 1.500.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis (in Kopie/gescanntes Dokument) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
  • Eigenerklärung über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 2 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens 1 Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr. Alternativ: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
  • Darstellung von mindestens einer Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Ableistung von IT-Consulting- und Programmierleistungen bei einer deutschen Sicherheitsbehörde, welche einen vergleichbaren Leistungsumfang zum gegenständlichen Auftrag aufweist.
  • Angaben zur Eignungsleihe und Nennung ggf. eignungsrelevanter Unternehmen, Verpflichtungserklärung für eignungsrelevante Unternehmen
  • Angabe, ob eine Unterauftragsvergabe vorliegt, Benennung des/der Unterauftragnehmer, Benennung der Leistung, für die ein Unterauftragnehmer herangezogen wird, Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der Anschlussvertrag wird sich über ein geschätztes Dienstleistungskontingent von 1.800 Arbeitsstunden zu je 60 Minuten pro Jahr erstrecken und auf bis zu vier Jahre geschlossen. Die Höchstabnahmemenge der Anschlussrahmenvereinbarung beträgt 12.000 Arbeitsstunden. Die Beauftragung erfolgt ansonsten zu den identischen Bedingungen wie im vorliegenden Vertrag.
  • Soweit nach Abschluss dieses Vertrages weiterhin gleichartige Leistungen zur Weiterentwicklung und Anpassung von Software entspr. dieser Vergabe notwendig sind, behält sich der Auftraggeber vor, einen Anschlussvertrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV an das gleiche Unternehmen zu vergeben, das den Zuschlag auf diese Vergabe erhält.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB).
  • Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
  • Hat der Auftraggeber die Informations- und Wartepflicht gem. § 134 Abs. 2 GWB missachtet oder hat er einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 Satz 1 GWB).
  • Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Stellung eines Nachprüfungsantrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).
  • Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Originaltitel: Leistungen zur Weiterentwicklung und Anpassung bestehender Software
deen