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Der Landkreis Waldeck-Frankenberg vergibt eine Rahmenvereinbarung für Fahrradleasing. Die Vereinbarung umfasst Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen. Ziel ist die Bereitstellung von Diensträdern für Tarifbeschäftigte. Ein Online-Portal für Bestellungen, Rückgaben und Schadensfälle wird gefordert. Der Leasinggeber stellt einheitliche Angebote bereit. Der Landkreis wird Leasingnehmer und überlässt die Räder den Beschäftigten. Es wird kein Anspruch auf Mindestabnahmemenge begründet.
Rahmenvereinbarung Fahrradleasing gemäß TV-Fahrradleasing. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg möchte aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ziel ist die Bereitstellung von Diensträdern für Tarifbeschäftigte.