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Die infra fürth verkehr gmbh schreibt die Beschaffung von Bussen für den öffentlichen Verkehr aus. Der Auftrag umfasst drei Lose: Los 1 für Standard-Niederflur-Linienbusse (Diesel), Los 2 für Elektro-Gelenkbusse und Los 3 für Niederflur-Gelenkbusse (Diesel). Die Lieferung der Fahrzeuge ist für den Zeitraum 2027 bis Q3/2028 vorgesehen. Es gelten spezifische Anforderungen an die Werkstattkapazitäten und die räumliche Nähe zum Auftraggeber in Fürth sowie Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Beschaffung von Bussen für den öffentlichen Verkehr, unterteilt in drei Lose: Standard-Niederflur-Linienbusse (Diesel), Elektro-Gelenkbusse und Niederflur-Gelenkbusse (Diesel).
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
Los 1 - Lieferung von 6 Stück Standard-Niederflur-Linienbus_Diesel im Jahr 2027 und Optional 1 Stück Standard-Niederflur-Linienbus_Diesel bis Q3/2028 Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit bis zu 1 Stück Standard-Niederflur-Linienbus_Diesel gemäß den in Los 1 beschriebenen Spezifikationen zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch schriftliche Abrufmitteilung und kann nach Zuschlagserteilung bis spätestens 10.12.2027 erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Busse zu den im Angebot vereinbarten Konditionen bis spätestens Q3/2028 zu liefern. Das Nichtabrufen der Option stellt keinen Vertragsbruch dar und begründet keine Schadensersatzansprüche
Los 2 - Lieferung von 4 Stück Elektro-Gelenk-Bus im Jahr 2027
Los 3 Option - Lieferung von 4 Stück Niederflur-Gelenkbus_Diesel_Los 3 bis spätestens Q3/2028 Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit bis zu 4 Stück Niederflur-Gelenkbus_Diesel gemäß den in Los 3 beschriebenen Spezifikationen zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch schriftliche Abrufmitteilung und kann nach Zuschlagserteilung bis spätestens 10.12.2027 erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Busse zu den im Angebot vereinbarten Konditionen bis spätestens Q3/2028 zu liefern. Das Nichtabrufen der Option stellt keinen Vertragsbruch dar und begründet keine Schadensersatzansprüche.