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Die Stadt Obernkirchen gibt einen Auftrag zur Lieferung von Feuerwehrfahrzeugen heraus. Es handelt sich um ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 und ein Löschgruppenfahrzeug 20. Die Beschaffung erfolgt im Namen und Auftrag der Stadt Obernkirchen. Die Vergabestelle des Landkreises Schaumburg ist beratend tätig. Die Beladung wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Die Listen dienen als Grundlage für das Angebot, damit ersichtlich ist was auf dem Fahrzeug Platz finden muss. Informationen zum Umfang der Arbeiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch. Es besteht kein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern. Das Vergabeverfahren wird in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt. Die Kommunikation und Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten erfolgen ausschließlich elektronisch. Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorschriften des Datenschutzrechts. Die Unternehmen erklären sich hiermit einverstanden. Bei Übermittlung von personenbezogenen Daten Dritter sind die Unternehmen für die erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen verantwortlich. Die "Willenserklärung" erfolgt je Angebot, sodass sich jeder Bieter automatisch an seine hochgeladenen Dokumente bindet. Eine gesonderte Dokumentensignatur ist nicht erforderlich. Sollten Signaturmöglichkeiten in Dokumenten vorgesehen sein, handelt es sich um Standarddokumente. Die Signatur ist nicht zwingend erforderlich. Sämtliche Vertragsbedingungen eines möglichen Auftragnehmers werden abgelehnt, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird. Die Dauer der geplanten Ausführung beträgt 18 Monate.
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 20 und Löschgruppenfahrzeuges 20.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen