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Besondere Bedingungen
- Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden.
- Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig.
- Bieterfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen.
- Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
- Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Eignungsbogens vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen.
- Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
- Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen.
- Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
- Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB.
- Die Korruptionspräventionen finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
- Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
- Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.
- Bei Punktgleicheit entscheidet das Los.
- Die Angebote müssen vollständig sein. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
- Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 direkt abgerufen. Der Abruf der weiteren Leistungsphasen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.