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Ausschreibung für den Bau einer Lichtsignalanlage K189 am Faktorhaus in Ludwigshafen. Der Auftraggeber ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren. Die Vergabeunterlagen und weitere Informationen sind über ein Online-Portal zugänglich. Die Angebotsfrist endet am 20. April 2026. Die Ausführung der Arbeiten muss unter Einhaltung verschiedener nationaler und internationaler Gesetze und Verordnungen erfolgen. Spezifische Anforderungen an die Eignung und die einzureichenden Nachweise sind in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen eine Eigenerklärung zur Eignung vorlegen. Zusätzliche Referenznachweise für den Bau von Lichtsignalanlagen sind erforderlich. Gefordert ist auch ein Zertifikat zur Sicherheitsanforderung SIL3. Die Ausführung der Arbeiten muss unter Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes Rheinland-Pfalz erfolgen. Des Weiteren sind Erklärungen zum Russlandgeschäft und eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die elektronische Einreichung von Angeboten ist zwingend vorgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise zur Bestätigung anzufordern. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise ihres Heimatlandes beibringen und diese ins Deutsche übersetzen lassen. Die Vergabekammer Baden-Württemberg ist zuständig für die Überprüfung von Entscheidungen.
Bau der Lichtsignalanlage K189 am Faktorhaus in Ludwigshafen. Bau der Lichtsignalanlage am Faktorhaus.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen