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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schreibt eine Sonderprüfung nach §§ 14 KAGB i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei einer Verwahrstelle aus. Die Prüfung erfolgt ohne konkreten Anlass und erstreckt sich auf zentrale Bereiche wie allgemeine Aufsichtspflichten, Verwahrung, Unterverwahrung, Bewertung, Überwachung der Zahlungsströme, Vergütung sowie Liquiditätsmanagement. Die Prüfung findet an den Standorten der Verwahrstelle in Hessen und Nordrhein-Westfalen statt, ergänzt durch Prüfungshandlungen in Luxemburg, Frankreich und Polen. Bieter müssen hohe Anforderungen an die berufliche Qualifikation und Erfahrung im Investmentrecht erfüllen.
Durchführung einer Sonderprüfung gemäß §§ 14 KAGB i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei einer Verwahrstelle. Die Prüfung umfasst unter anderem die Aufsichtspflichten, Verwahrung, Unterverwahrung, Bewertung sowie das Liquiditätsmanagement.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen