Die Techniker Krankenkasse und die HEK verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130c Abs. 1 SGB V für den Wirkstoff Apixaban zu schließen. Das Verfahren erfolgt als Open-House-Modell, bei dem keine individuellen Verhandlungen geführt werden, sondern einheitliche Konditionen gelten. Ein Beitritt ist während der Vertragslaufzeit von 24 Monaten jederzeit möglich. Die Vertragspartner müssen die Anforderungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) erfüllen und über eine entsprechende Zulassung verfügen.
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130c Abs. 1 SGB V für den Wirkstoff Apixaban im Rahmen eines Open-House-Verfahrens der Techniker Krankenkasse und der HEK.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
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