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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Open house Arzneimittelrabattverträge Therapie-Allergene zur subkutanen Immuntherapie, ATC V01AA02. Nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten identische, nicht individuell verhandelte Vereinbarungen. Vertragsbeginn ab 01.05.2026, Ende 30.04.2028. Vertragsschluss jederzeit möglich, spätestens 03.03.2028. Kündigung mit einem Monat Frist zum Monatsende möglich. Bei Inkrafttreten bundesweiter oder landesspezifischer Rabattverträge treten Open-House-Vereinbarungen außer Kraft. Eignung durch ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Einreichung der Unterlagen (Vertrag, Anlage, Eigenerklärung) in Schriftform (2-fache Ausfertigung) oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur. Frist für Vertragsschluss zum nächsten Monatsersten am dritten des Vormonats.
Open house Arzneimittelrabattverträge Therapie-Allergene zur subkutanen Immuntherapie. Nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über Wirkstoff nach § 130a SGB V.