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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Die Stadt Wasserburg a. Inn schreibt die Klärschlammentsorgung aus. Gegenstand des Auftrags ist die thermische Klärschlammverwertung für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2037. Bieter müssen die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB beachten und eine Eigenerklärung zum Bezug zu Russland abgeben.
Die Stadt Wasserburg a. Inn schreibt die Klärschlammentsorgung mittels thermischer Klärschlammverwertung aus.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen