Ausschreibung

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
vor 26T
Heute
Teilnahme
in 3T
Vertragsbeginn
in 32T
Gemeinde Römerstein (Bonn)
Dienstleistungen ObjektplanungFachplanung TragwerkTechnische Ausrüstung HLSTechnische Ausrüstung ElektroFreianlagen
Schule
Standort Projekt
Deutschland
Finanzen
Projektwert 1.200.000,00 €
HOAI
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung
  • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. Formblatt Zuverlässigkeit
  • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt Versicherung
  • Eigenerklärung über den Jahresumsatz einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages sowie Informationen über Bilanzen gemäß Formblatt Umsatz
  • Angaben zum Firmenprofil gem. Formblatt Firmenprofil
  • Erklärung zur Mitarbeiteranzahl gem. Formblatt Mitarbeiter
  • Referenzliste gem. Formblatt Referenzen
  • Benennung Leistungen Nachunternehmer gemäß Formblatt Unterauftragnehmer. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung. Eigenerklärung Bietergemeinschaft gemäß Formblatt Bietergemeinschaft.
  • Angabe eines Ansprechpartners gemäß Formblatt Ansprechpartner. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG gemäß Formblatt MiLoG. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Formblatt LTMG. Eigenerklärung Einhaltung Bestimmungen gegen Schwarzarbeit gemäß Formblatt Schwarzarbeit Sanktionsverordnung zum Vergabeverfahren Formblatt Sanktionsverordnung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9
Projektübersicht

Die Gemeinde Römerstein beabsichtigt die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter soll der Neubau bis Ende 2029 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen (LPH. 1 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Technische Ausrüstung HLS und Elektro (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Bislang waren die Grundschulstandorte dezentral auf die Teilorte Zainingen und Donnstetten verteilt. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen zweizügigen Grundschulgebäudes vor. Das Vorhaben soll in Bauabschnitten realisiert werden. Zunächst wird der Grundschulstandort im Teilort Donnstetten noch als Nebenstandort weiterbetrieben. Der Neubau soll am Standort des „Römersteiner Schulparks“ – Ortsteil Böhringen, östlich der bestehenden „Gemeinschaftsschule Vordere Alb“ (GMS) und südlich der bestehenden Turn- und Festhalle auf dem gemeindeeigenen Flst.-Nr. 462 integriert werden. Die bestehende Mensa der GMS kann mitgenutzt werden. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Gemeinde Römerstein als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. IM2-2242-34/4, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Kultus-, Finanz-, und Innenministeriums BW sowie Flächen- und Kubaturvor-gaben aus der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung – VwV SchulBau zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.

Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung in Römerstein-Böhringen. Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Neubau. Die Verhandlungsgespräche für die Objektplanung finden voraussichtlich am 25.02.2026 statt. Die Verhandlungsgespräche für die Fachplanungsleistungen finden voraussichtlich am 26.02.2026 statt.

Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung in Römerstein-Böhringen. Losweise Vergabe von Objekt- und Fachplanungsleistungen nach HOAI 2021.

Die Gemeinde Römerstein beabsichtigt die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter soll der Neubau bis Ende 2029 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen (LPH. 1 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Technische Ausrüstung HLS und Elektro (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Bislang waren die Grundschulstandorte dezentral auf die Teilorte Zainingen und Donnstetten verteilt. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen zweizügigen Grundschulgebäudes vor. Das Vorhaben soll in Bauabschnitten realisiert werden. Zunächst wird der Grundschulstandort im Teilort Donnstetten noch als Nebenstandort weiterbetrieben. Der Neubau soll am Standort des „Römersteiner Schulparks“ – Ortsteil Böhringen, östlich der bestehenden „Gemeinschaftsschule Vordere Alb“ (GMS) und südlich der bestehenden Turn- und Festhalle auf dem gemeindeeigenen Flst.-Nr. 462 integriert werden. Die bestehende Mensa der GMS kann mitgenutzt werden. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Gemeinde Römerstein als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. IM2-2242-34/4, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Kultus-, Finanz-, und Innenministeriums BW sowie Flächen- und Kubaturvor-gaben aus der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung – VwV SchulBau zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.

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