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Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für Probentransporte zwischen den Standorten des LHL und weiteren Institutionen. Die Leistung umfasst interne Probentransporte mit Sondertransporten bei Bedarf. Es werden spezifische Anforderungen an das Fahrzeug gestellt, darunter eine Transport-Kühlanlage, Kühlkammern und die Einhaltung von Temperaturbereichen. Die Kühlkette muss während des Transports und der Ruhezeiten konstant eingehalten werden. Die Transportboxen sind typischerweise Euronormbehälter. Es gibt eine Vorgabe für die Dauer der Kühlkette. Der Einsatz von Nachunternehmern oder die Bildung von Bietergemeinschaften ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Durchführung des Transports von Proben und weiterem Transportgut. Zwischen den Standorten des Landesbetriebs Hessisches Labor. Rahmenvereinbarung für Transporte.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen