Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: f9298e9d-2541-4cf1-a93d-6daeb4b163e9

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 2T
Heute
Teilnahme
in 2T
Vertragsbeginn
in 314T
Landesbank Hessen Thüringen-Girozentrale (Helaba) (Bonn)
Projektübersicht

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) vergibt IT-Dienstleistungen für die Landwirtschaftsförderung. Es werden digitale Antragsstrecken für die investive Agrarförderung neu entwickelt. Dies geschieht technisch entkoppelt vom heutigen Portal. Eine Vorqualifizierung von Anträgen wird integriert. Die Leistungen sind auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu erbringen. Der Vertrag läuft bis Ende 2026 und wird neu ausgeschrieben. Es erfolgt ein Wechsel auf ein Multi-Provider-Modell. Die IT-Systeme sind hochgradig integriert. Die Dienstleister müssen Teil eines integrierten IT-Ökosystems werden. Für Los 5 werden Web-Module entwickelt. Es gibt technische und fachliche Abhängigkeiten zwischen den Losen. Die Leistungen werden sukzessive in sechs Losen ausgeschrieben. Die Helaba ist verantwortlich für die IT-Systeme der Landwirtschaftsförderung. Die WIBank ist die von der EU-akkreditierte Zahlstelle.

Entwicklung digitaler Antragsstrecken für die Agrarförderung. Integration einer Vorqualifizierung von Anträgen. Technisch entkoppelt vom heutigen Portal.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.500.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Entwickler mit Expertise in modernen Web-Technologien
  • Entwickler mit Erfahrung in agilen Entwicklungsmethoden
  • Entwickler mit Erfahrung in Containertechnologien
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Zuschlagslimitierung gem. § 30 VgV bei Los 6
  • Keine Berücksichtigung bei Los 6, wenn Zuschlag für Los 5 erteilt wird
  • Keine Berücksichtigung bei Los 5, wenn Zuschlag für Los 6 erteilt wird
  • Verweis auf § 46 Abs. 2 VgV
  • Gilt auch für gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen
Originaltitel: Entwicklung Web-Module Investive Programme für die hessische Landwirtschaftsförderung (Los 5)
deen