Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 23T
Heute
Abgabe
in 19T
Vertragsbeginn
in 69T
53119 Bonn
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (Bonn)
Projektübersicht

Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für klassische und digitale Kommunikation. Das Fachlos 1 wird in zwei Mengenlose unterteilt. Mengenlos 1a) und 1b) haben unterschiedliche Bedarfsträger. Die Konkretisierung der Leistung erfolgt im Einzelabruf. Die Leistungserbringung ist in Bonn vorgesehen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist von Mai 2026 bis April 2030 angesetzt. Das Beschaffungsamt des BMI ist der Auftraggeber. Es wird auf die Einhaltung von Vergabe- und Nachprüfungsbestimmungen hingewiesen.

Rahmenvereinbarung für klassische und digitale Kommunikation. Leistungserbringung erfolgt im Einzelabruf. Auftraggeber ist das Beschaffungsamt des BMI.

Standort Projekt
53119 Bonn, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 14.630.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Mindestens 100 Beschäftigte im Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei Jahre
  • Mindestens drei geeignete Referenzen für Konzeption und Umsetzung crossmedialer Kampagnen mit klassischer, digitaler und Social Media Kanälen
  • Mindestauftragswert von 300.000 Euro netto pro Referenz (Agenturhonorar)
  • Mindestens eine Referenz für Konzeption und technische Umsetzung einer oder mehrerer Websites mit anteiligem Auftragswert von mind. 50.000 Euro
  • Mindestens eine Referenz für öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Keine Zuschlagslimitierung in Bezug auf die Fachlose
  • Bieter können in einem Fachlos nur für ein Mengenlos den Zuschlag erhalten
  • Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höheren Wirtschaftlichkeitskennzahl im jeweiligen Mengenlos a.
  • Bei Überschneidungen wird Mengenloszuteilung so vorgenommen, dass Bieter in nachfolgenden Fachlosen die Mengenlose zugeteilt bekommt, die demselben Geschäftsbereich zugeordnet sind (einheitlich a oder einheitlich b).
  • Sofern Zuordnung nicht eindeutig, wird Zuordnung des Mengenloses aus Fachlos 3 an denselben Bieter wie in Fachlos 1 bevorzugt.
  • Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein
  • Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein
  • Geheimhaltungsgründe erfordern ggf. alternative Nachweise
Originaltitel: KdB-Rahmenvereinbarung für klassische und digitale Kommunikation
deen