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Die KKH Kaufmännische Krankenkasse beabsichtigt den Abschluss von Verträgen gemäß § 127 SGB V über die ambulante Versorgung ihrer Versicherten mit Blutzuckerteststreifen nach § 31 SGB V. Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen per E-Mail anfordern und preisliche Angebote einreichen. Es handelt sich um ein nicht-exklusives Open-House-Verfahren, bei dem jedem qualifizierten Leistungserbringer der Beitritt ermöglicht wird.
Absicht zum Abschluss von Verträgen gem. §127 SGB V über die ambulante Versorgung mit Blutzuckerteststreifen nach § 31 S. 1 SGB V. Es handelt sich um ein Open-House-Modell für Leistungserbringer.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen