Ausschreibung

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 1T
Vertragsbeginn
in 5T
Bundeskartellamt (Bonn)
Projektübersicht

Zeitlich befristete Überlassung von Nuix-Lizenzen (Miete) sowie Pflege von Bestandslizenzen ab 01.03.2026 für 12 Monate mit der Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate. Weitere Details finden Sie in der „Leistungsbeschreibung“. Diese befindet sich in den Vergabeunterlagen. Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort heruntergeladen bzw. abgerufen werden. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und Fragen stellen zu können, ist eine Registrierung erforderlich. Änderungen und Ergänzungen werden Vertragsbestandteil. Das Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Angebote in schriftlicher Form sind nicht zugelassen. Die zur Nutzung der e-Vergabeplattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind Clients und Webanwendung AnA-Web sowie Werkzeuge der Plattform. Diese werden über die Menüpunkte auf https://www.evergabe-online.de/ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören Signatur-Client und e-VergabeApp zur Verschlüsselung. Die verwendeten elektronischen Mittel sind durch AnA-Web und Werkzeuge der Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web und Clients der e-Vergabeplattform. Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse hat und eine Verletzung seiner Rechte geltend macht. Es muss dargestellt werden, dass ein Schaden entstanden ist oder droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit der geltend gemachte Verstoß nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden. Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ende der Frist gerügt werden. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind der Antrag unzulässig.

Standort Projekt
Bonn, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten §123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) und §124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) vollumfänglich.
  • Zusätzliche Informationen: Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
  • Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB ist zu erklären.
  • Dies erfolgt durch das Einreichen der Anlage „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (s. Anlage 05 der Ausschreibungsunterlagen).
  • Gem. EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Arti-kels 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
  • Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen.
  • Dies erfolgt durch das Einreichen der Anlage „Eigenerklärung Sanktionen Russland“ (s. Anlage 06 der Ausschreibungsunterlagen).
  • Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
  • Hierzu sind die Angaben zum Unternehmen über die Anlage „Unternehmensdaten“ einzureichen (s. Anlage 07 der Ausschreibungsunterlagen).
  • Es gelten nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung.
  • Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach § 56 VgV.
  • Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt.
  • Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort heruntergeladen bzw. abgerufen werden.
  • Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bewerber- / Bieterinformationen, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden.
  • Um diese Informationen erhalten und selbst Bewerber- / Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich.
  • Änderungen, Ergänzungen und Bewerber- / Bieterinformationen werden Vertragsbestandteil.
  • Das Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein.
  • Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form (E-Mail) sind nicht zugelassen.
  • Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabeplattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabeplattform.
  • Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf https://www.evergabe-online.de/zur Verfügung gestellt.
  • Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten.
  • Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabeplattform bestimmt.
  • Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabeplattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabeplattform.
  • Eignung zur Berufsausübung Es sind keine Erklärungen oder Nachweise einzureichen.
  • Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Es sind keine Erklärungen oder Nachweise einzureichen.
  • Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Es sind keine Erklärungen oder Nachweise einzureichen.
  • Es sind keine Erklärungen oder Nachweise einzureichen.
  • Keine.
  • Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach § 56 VgV.
Originaltitel: Miete und Pflege von Lizenzen der Software Nuix
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