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Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK - Hanseatische Krankenkasse und die Handelskrankenkasse (hkk) schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V aus. Ziel ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern für die in den 18 Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen und Darreichungsformen. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, beginnend ab dem 01.10.2025. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist für geeignete pharmazeutische Unternehmer während der gesamten Laufzeit jederzeit möglich. Es handelt sich um ein Verfahren zur Überbrückung von Zeiträumen zwischen Patentablauf und exklusiven Rabattverträgen.
Abschluss von Open-House-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittel durch die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen