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Die Techniker Krankenkasse (TK) schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Ustekinumab aus. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, die die geforderten Zulassungs- und Qualitätskriterien erfüllen. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt; es gelten einheitliche Konditionen. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate mit einer Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate. Ein Beitritt zum Verfahren ist für qualifizierte Unternehmen jederzeit möglich.
Die Techniker Krankenkasse schließt Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Ustekinumab im Rahmen eines Open-House-Verfahrens ab. Es handelt sich um ein fortlaufendes Verfahren für pharmazeutische Unternehmer.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen