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Neubau einer Parkpalette für das Hauptzollamt ZFA Nordhorn. Gegenstand der Baumaßnahme ist die Herstellung einer Parkpalette als eigenständiges Bauwerk für den ruhenden Verkehr innerhalb der Liegenschaft. Die Parkpalette dient der Unterbringung von Dienstfahrzeugen und ist als dauerhaft nutzbares, robustes und wartungsarmes Parkbauwerk auszuführen. Die bauliche Ausführung hat den standortbedingten Anforderungen aus Nutzung, Witterung, Baugrund- und Grundwasserverhältnissen sowie den betrieblichen Anforderungen des Standorts zu entsprechen. Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.
Herstellung einer Parkpalette als eigenständiges Bauwerk für den ruhenden Verkehr innerhalb der Liegenschaft des Hauptzollamts ZFA Nordhorn. Das Bauwerk dient der Unterbringung von Dienstfahrzeugen und ist als dauerhaft nutzbares, robustes und wartungsarmes Parkbauwerk auszuführen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen