Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 23T
Abgabe
in 29T
Vertragsbeginn
in 103T
20355 Hamburg
Sprinkenhof GmbH (Hamburg)
Projektübersicht

Das Museum für Hamburgische Geschichte am Holstenwall 24 in Hamburg wurde zwischen 1914 und 1922 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Die geplanten Maßnahmen beinhalten die umfassende Modernisierung und Sanierung aller Geschosse mit dem Schwerpunkt auf den erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Neueinrichtung der Dauerausstellung im 1. und 2. Obergeschoss, sowie der Neugestaltung und Neustrukturierung von Besucherinfrastruktur, Vermittlungsbereichen, Museumsshop und Restaurant. Das Museum besitzt eine Nettoraumfläche von ca. 13.400m² bei einer Brutto-Geschossfläche von ca. 17.500m². Hinzu kommt der überdachte Innenhof und die Außenanlagen, die im Rahmen der Maßnahmen ebenso betrachtet werden. Bei dem vorliegenden Leistungsverzeichnis handelt es sich um Holzfensterarbeiten im Innen- und Außenbereich. Es betrifft Kastenfenster, die aus einer inneren und einer äußeren Fensterebene bestehen, teilweise ergänzt durch eine Brüstungsbekleidung im Zwischenraum. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und den Einbau der inneren Fensterebene als Neubaufensterelement – einschließlich der Brüstungsbekleidung. Die Sanierung der äußeren Fensterebene erfolgt bauseits. Die Neubaufenster sind als Dreh- oder Kippfenster mit Flügel- und Blendrahmen aus Holz auszuführen. Sie sind einteilig, mit transparenter Füllung und erfüllen die Brandschutzanforderung F30. Zusätzlich sind Wetterschutzgitter einschließlich Holzrahmen vorgesehen, die in den Blendrahmen des Bestandsfensters eingesetzt werden. Die Sanierung der vorhandenen Blendrahmen erfolgt ebenfalls bauseits. Wesentliche Arbeiten: Einbau der inneren Ebene der Kastenfenster in Bestandsöffnungen (ca. 250 Stk.), Einbau neuer Fensterelemente (ca. 7 Stk.), Einbau eines Wetterschutzgitters in bestehende Blend- und Flügelrahmen (ca. 7 Stk.), Einbau von Rollos im Zwischenraum der Kastenfenster (ca. 173 Stk.). Ausführungsfristen: Mit der Ausführung (einschließlich vorbereitende Arbeiten, insbesondere Werk- und Montageplanung) ist spätestens am 06.07.2026 zu beginnen. Die Leistung ist spätestens am 31.10.2027 mit Berücksichtigung der Probebetriebszeit fertig zu stellen. Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung: Werkplaunung Teil 1 Vorabzug zur Abstimmung Rohbau = 21.07.2026, Werkplaunung Teil 2 zur Endfassung 90% Freigabe-/ Produktionsfähig =18.08.2026, Werkplanung FREIGABE Fenster in Produktion = 01.09.2026, Fenster-Einbau gesamt bis 31.01.2027, Fertigstellung gesamt mit Beschlägen / Verschattung bis 31.10.2027. Einzelfristen für den Ausführungsbeginn einzelner Leistungen am Leistungsort: Aufmaß Teil 1 für Vorabzug zur Abstimmung Rohbau = 06.07.2026, Aufmaß Teil 2 für Endfassung 90% Freigabe-/ Produktionsfähig = 01.08.2026, Werkplanung final alle offenen Punkte adressiert = 18.08.2026, Fenster-Einbau = 01.11.2026.

Sanierung und Modernisierung eines denkmalgeschützten Museums. Umfasst Neubau von Fensterelementen und Einbau von Wetterschutzgittern. Fokus: Holzfensterarbeiten innen/außen.

Standort Projekt
20355 Hamburg, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • 3 Referenzen für die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
  • Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
  • Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (nicht Krankenkasse)
  • Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
  • Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die gem. Nr. 5 des Formulars „VV-Bau Anlage 6-020“ Anlage zur Ausschreibungsinformation –VOB – geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation – gem. Auslobungsunterlagen/Erklärung zur Eignung. Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Bitte beachten Sie, dass die Mindestdeckungen der nachzuweisenden Betriebshaftpflichtversicherung jeweils 5,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und Personenschäden - zweifach maximiert pro Jahr - betragen müssen.
  • Gültiger Handelsregisterauszug. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
  • Gültige Gewerbeanmeldung. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
  • Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Sämtliche gesetzlichen Ausschlussgründe, u.a. §§ 123, 124 GWB, §§ 6e, 15, 16, 16a VOB/A (EU).
  • Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Hamburger Transparenzgesetz: Bitte beachten Sie, dass das vorliegende Projekt dem Hamburger Transparenzgesetz unterliegt und der zu schließende Vertrag unter Beachtung des Datenschutzrechts dort eingestellt wird.
  • Für den Fall, dass vor vollständiger Leistungserbringung (a) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftragnehmers eröffnet wird und der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrages ablehnt oder (b) der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 8 Abs. 2 bis 4 VOB/B oder § 314 BGB kündigt, behält sich die Auftraggeberin vor, die Erbringung der verbleibenden Leistungen den Bietern des Vergabeverfahrens, das mit der Erteilung des Auftrags abgeschlossen wurde, in der Rangfolge der damaligen Bewertung anhand der Zuschlagskriterien anzutragen.
  • Bei der Bildung der Rangfolge gemäß der obigen Ausführungen bleiben Angebote unberücksichtigt, die durch einen Bieter abgegeben wurden, zu dessen Lasten ein Ausschlussgrund vorlag oder zum Zeitpunkt des Nachrückens vorliegt, durch einen ungeeigneten Bieter abgegeben wurden oder aus sonstigen Gründen nicht hätten bezuschlagt werden dürfen. Gegenstand des Antrags ist die Erbringung der verbleibenden Leistungen zu den Bedingungen des Angebots, das der nachrückende Bieter im Vergabeverfahren abgegeben hatte; eine Verhandlung über das Angebot findet nicht statt.
  • Gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Nicht nachgefordert werden leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (Ausnahme: Preisangaben für unwesentliche Einzelpositionen, wenn der Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern und die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen).
  • Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es: '(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.'
Originaltitel: Kastenfenster
deen