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Die AOK Hessen schreibt den Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Fertigarzneimittel im Rahmen eines Open-House-Modells aus. Der Beitritt zu diesen Verträgen ist jederzeit zu den festgelegten Bedingungen möglich; individuelle Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2025 mit einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten, endend am 31.03.2027. Sollten für betroffene Wirkstoffe Exklusivverträge ausgeschrieben werden, enden die Open-House-Verträge entsprechend.
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell) für Fertigarzneimittel. Der Beitritt ist jederzeit möglich, individuelle Verhandlungen finden nicht statt.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen