Bekanntmachungs-ID: fcae29ae-fa6e-4747-b4f0-47d750636d13
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Für den Zeitraum der Hörsaalsanierung des 1.000 Personenhörsaals RW1 ist eine Interimshalle als Ersatzraum zu errichten. Diese Halle ist als Aluminium-Halle mit gedämmten Seitenwänden mit der geforderten Ausstattung (Beleuchtung, Heizung, Kühlung, Strom, Medientechnik, WC-Container, Türen, Barrierefreiheit, Technikraum, Möblierung) als funktionierende Komplettanlage anzubieten. Die Halle muss ab dem 01.08.2026 gebrauchstauglich sein. Die Mete der Interimshalle kann durch einseitige Verlängerungsoption durch die Auftraggeberin um jeweils einen Monat verlängert werden. Die maximale Verlängerung beträgt drei Monate.
Aufstellen einer Interimshalle gemäß FLB. Nutzungsersatz für Hörsaal RW1. Gebrauchtstauglich ab 01.08.2026.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen