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Dringende Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens. Ersatz für verunfalltes Fahrzeug. Technisch und wirtschaftlich totalschaden. Zentrales Einsatzmittel für technische Hilfeleistung. Besonders bei Verkehrsunfällen und Unwettern. Hohe Gefährdungslage durch BAB 65 und B9. Keine überörtliche Kompensation möglich. Gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommune. Lieferzeiten bis 36 Monate. Sofortige Einleitung des Beschaffungsverfahrens. Einsatztaktisch, sicherheitsrechtlich und strukturell unabweisbar.
Neubeschaffung eines Rüstwagens. DIN 14555-3. Anpassung an vorhandene Beladung. Ersatz für verunfalltes Fahrzeug.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen