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Die Hansestadt Lübeck und ihre Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (zusammen im Folgenden: HL) streben den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings an. Leasingnehmer kann der jeweilige Arbeitgeber des Mitarbeitenden, also die HL oder der entsprechende Eigenbetrieb bzw. die eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, sein. Er schließt mit den Mitarbeitenden entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge ab. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien vier Monate vor Ablauf des Vertragsendes schriftlich widerspricht. Die Hansestadt Lübeck ist ein mittelstandsfreundlicher Auftraggeber. Es werden umweltfreundliche und fair hergestellte Produkte und Verfahren bevorzugt. Die zu liefernden Erzeugnisse müssen den geltenden Vorschriften entsprechen. Verpackungsstoffe sind fachgerecht zu entsorgen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen