Die AOK NordWest schreibt den Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines Open-House-Verfahrens aus. Das Verfahren richtet sich an alle geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen. Es werden einheitliche Vertragskonditionen und ein einheitliches Zugangsverfahren angewendet. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.10.2026. Eine Exklusivität ist nicht gegeben; die Verträge können jederzeit zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Die AOK NordWest behält sich vor, bei Abschluss exklusiver Rabattverträge für bestimmte Wirkstoffe die Open-House-Verträge ruhen zu lassen.
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die AOK NordWest.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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Bekanntmachungs-ID: fe19a413-2c14-4948-9b65-52c92b5eed22