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Ausschreibung zur Herstellung von Drucksachen, Los 1: Geheftetes und Geklebtes. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) benötigt Drucksachen zur Information und Aufklärung der Bevölkerung über Strahlenschutz, insbesondere Unterrichtsmaterialien. Bestimmte Zielgruppen können nicht ausschließlich über digitale Formate erreicht werden. Das Projekt umfasst die Produktion von Drucksachen, die gesetzliche Verpflichtungen nach § 6 Strahlenschutzgesetz erfüllen. Das BfS hat die Möglichkeit, den Vertrag einmal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Ausübung der Option muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit erfolgen. Bieter müssen als zertifizierte Druckerei mit dem „Blauen Engel“ nachweisen oder gleichwertige Nachweise erbringen. Es sind Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB und zur Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern, kann aber wesentliche Preisangaben nicht nachfordern. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag basierend auf Angebotspreis (70 %) und Herstellungsdauer (30 %). Die Angebotsfrist endet am 10.03.2026.
Herstellung von Drucksachen, insbesondere Unterrichtsmaterialien. Information und Aufklärung der Bevölkerung über Strahlenschutz. Erfüllung gesetzlichen Auftrags nach § 6 Strahlenschutzgesetz.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen