Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: feb2f94c-98d3-4aa9-8884-d8f891113461

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 4T
Heute
Abgabe
in 41T
Vertragsbeginn
in 90T
76131 Karlsruhe
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe (Karlsruhe)
Projektübersicht

Lieferung von szenischer Beleuchtung, Multifunktionsscheinwerfern und einem Verfolgersystem. Das Projekt betrifft das MUT-Gebäude der Hochschule für Musik Karlsruhe. Die Ausschreibung richtet sich an präqualifizierte Unternehmen. Alternativen sind nicht zugelassen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über das Internet. Das Projekt wird nicht mit EU-Mitteln finanziert. Es handelt sich um eine Lieferung von Waren. Der Auftraggeber ist das Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe.

Standort Projekt
Am Schloss Gottesaue 5, 76131 Karlsruhe, Deutschland
Finanzen
Projektwert 474.789,92 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten drei Jahre
  • Angabe über die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei Jahre
  • Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: Lieferung szenische Beleuchtung; Multifunktions- scheinwerfer, Verfolgersystem
deen