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Die Stadt Krefeld schreibt die Druck- und Zusammenstellungsleistungen für Briefwahlunterlagen aus. Rund 180.000 Wahlberechtigte müssen bis zum 20.03.2026 personalisierte Unterlagen erhalten. Die Leistungen umfassen Datenübernahme, Druck, Kuvertierung und postfertige Übergabe. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie Kommunalwahlgesetz NRW, Kommunalwahlordnung NRW, Bürgerentscheid-Satzung Krefeld und DSGVO ist zwingend. Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW) muss ebenfalls beachtet werden. Bietergemeinschaften sind zugelassen, müssen jedoch klare Regelungen zur Vertretung und gesamtschuldnerischen Haftung treffen. Unterauftragnehmer sind zu benennen und deren Eignung nachzuweisen. Eignungsleihe ist möglich, wobei die Kapazitäten anderer Unternehmen nachgewiesen und deren Eignung geprüft werden muss. Spezifische Anforderungen umfassen ISO 9001, ISO 27001, mindestens drei Referenzen im Bereich Briefwahlen mit spezifischen Mindestmengen und eine Haftpflichtversicherung. Die Vergabe erfolgt nach einem Los für Druck und Zusammenstellung der Briefwahlunterlagen. Die Zuschlagskriterien sind Preis (60%) und Qualität (40%). Das Angebot muss bis zum 19.01.2026, 12:00 Uhr eingereicht werden. Die Angebotsbindefrist beträgt 27 Tage.
Druck und Zusammenstellung der Briefwahlunterlagen. Personalisierte Unterlagen für ca. 180.000 Personen. Fristgerechte Zustellung bis 20.03.2026.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen