Tender Notice

Notice ID: 1b7f605c-9f4a-4c4c-bdc0-6c8800af3009

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
9d ago
Questions
8d ago
Today
Participation
in 4d
64665 Alsbach-Hähnlein
Zentrale Auftragsvergabestelle-Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Darmstadt)
Project Overview

Vor dem Hintergrund der steigenden Entsorgungs- und Energiekosten der Schlammbehandlung ist die Implementierung einer anaeroben Schlammbehandlung auf der betriebseigenen Kläranlage Alsbach angedacht. Dazu sind die notwendigen Modernisierungs-, Neu- oder Umbaumaßnahmen auszuarbeiten. Mit zu berücksichtigen ist die Nutzung eines Schlammspeichers als potentieller Faulbehälter, der Bau eines Vorklärbeckens und die Errichtung einer stationären maschinellen Schlammentwässerung. Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Die Leistungsphasen 1 bis 4 werden über die Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert und als erste Stufe beauftragt. Sofern die Voraussetzungen nach dem Technischer Annex der Kommunalrichtlinie erfüllt sind werden die Leistungsphasen 5 bis 9 nach der positiven Bewilligung durch die Fördermittelstelle beauftragt. Es werden Leistungen und Leistungsbilder nach HOAI 2021 für folgende Planungsleistungen für das Gesamtprojekt vergeben: Leistungsbild Technische Ausrüstung Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (ESMR): Grundleistungen für die Leistungsphasen 1-9, gemäß § 56 HOAI 2021 Abs.1 Zone III.

Project Location
An der Quelllache 19, 64665 Alsbach-Hähnlein, DEU
Finanzen
Projektwert 346.115,20 €
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben.
  • Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier) sind nicht zugelassen.
  • Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
  • Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen.
  • Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
  • Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig.
  • Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt.
  • Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
  • Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen.
  • Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrages diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen.
  • Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen.
  • Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
  • Möchte der Bewerber Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/ Eignungsleihe zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag).
  • Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
  • Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der NUs mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
  • Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen.
  • Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden.
  • Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben.
  • Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert.
  • Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
  • Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue, Mindestlohn und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 4 Abs. 1 bis 3, § 6 und § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
  • Die Eigenerklärung RU-Sanktionen bei der Vergabe ist ebenfalls von allen Bewerbern und den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
  • Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig.
  • Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt.
  • Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist.
  • In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
  • Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de heruntergeladen werden.
  • Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar.
  • Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
  • ,Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
  • Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
  • Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
  • Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 13.02.2026 über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
  • Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
  • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
  • Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
  • Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden.
  • Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
  • Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte.
  • Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
  • Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
  • Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Original Title: Abwasserverband Alsbach-Zwingenberg-Hähnlein -Implementierung einer anaeroben Schlammbehandlung und -entwässerung auf der Kläranlage Alsbach- Leistungsbild Technische Ausrüstung Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
deen