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Vor dem Hintergrund der steigenden Entsorgungs- und Energiekosten der Schlammbehandlung ist die Implementierung einer anaeroben Schlammbehandlung auf der betriebseigenen Kläranlage Alsbach angedacht. Dazu sind die notwendigen Modernisierungs-, Neu- oder Umbaumaßnahmen auszuarbeiten. Mit zu berücksichtigen ist die Nutzung eines Schlammspeichers als potentieller Faulbehälter, der Bau eines Vorklärbeckens und die Errichtung einer stationären maschinellen Schlammentwässerung. Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Die Leistungsphasen 1 bis 4 werden über die Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert und als erste Stufe beauftragt. Sofern die Voraussetzungen nach dem Technischer Annex der Kommunalrichtlinie erfüllt sind werden die Leistungsphasen 5 bis 9 nach der positiven Bewilligung durch die Fördermittelstelle beauftragt. Es werden Leistungen und Leistungsbilder nach HOAI 2021 für folgende Planungsleistungen für das Gesamtprojekt vergeben: Leistungsbild Technische Ausrüstung Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (ESMR): Grundleistungen für die Leistungsphasen 1-9, gemäß § 56 HOAI 2021 Abs.1 Zone III.
Besondere Bedingungen