Tender Notice

Notice ID: 2075c491-9656-4d9f-8d35-911a34ec8e0b

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
Today
Submission
in 34d
Contract Start
in 102d
69123 Heidelberg
Stadt Heidelberg - Stadtbetriebe (Sparte Abwasser) (Heidelberg)
Project Overview

Baumaßnahme: Kanalvortrieb Hauptsammelkanal West, 5. BA in Heidelberg Pfaffengrund. Leistungen: Rohrvortrieb, Stollenbau. Der Gesamtbaumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen folgende Arbeiten: Bemannter, steuerbarer Rohrvortrieb DN 1800 Stb, 1481 m. Vereinigungsbauwerke, Sohltiefe bis ca. 10,80 m, 3 Stück. Schwellenbauwerk, Sohltiefe ca 6,30 m, 1 Stück. Stollenbau DN 1800 GFK, 9 m. Gemäß KEV 116.1 ist mit der Ausführung am 27.04.2026 zu beginnen. Die Leistung ist fertig zu stellen (abnahmereif) bis 28.04.2028. Vertragsstrafe wegen Verzugs: Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: Bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,25 v. H. der objektiv berechtigten Netto-Schlussrechnungsforderung des Auftragnehmers. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der objektiv berechtigten Netto-Schlussrechnungsforderung des Auftragnehmers begrenzt. Vertragsstrafe wegen Verstößen gegen das LTMG: Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe 1 v. H. der objektiv berechtigten Netto-Schlussrechnungsforderung des Auftragnehmers beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunternehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstrafe verlangen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der objektiv berechtigten Netto-Schlussrechnungsforderung des Auftragnehmers begrenzt. Wird sowohl eine Vertragsstrafe wegen Verzugs als auch eine Vertragsstrafe wegen Verstößen gegen das LTMG vereinbart, wird die Summe beider Vertragsstrafen auf insgesamt 5 v. H. der objektiv berechtigten Netto-Schulussrechnungsforderung des Auftragnehmers begrenzt.

Kanalvortrieb Hauptsammelkanal West, 5. BA. Rohrvortrieb und Stollenbau. Bemannter, steuerbarer Rohrvortrieb DN 1800 Stb, 1481 m.

Project Location
Diebsweg zwischen Henkel-Teroson-Straße und Baumschulenweg, 69123 Heidelberg, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 2.188.783,37 €
HOAI - gem. KEV 116.1 ist mit der Ausführung am 27.04.2026 zu beginnen. Die Leistung ist fertig zu stellen (abnahmereif) bis 28.04.2028.
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Nachweis der fachlichen Qualifikation
  • Fachkunde
  • technische Leistungsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz
  • Russland-Sanktionen Eigenerklärung
Original Title: Kanalvortrieb Hauptsammelkanal West, 5. BA
deen