Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 2075c491-9656-4d9f-8d35-911a34ec8e0b

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Tender Zen hilft uns, relevante Ausschreibungen zu entdecken, die wir sonst verpasst hätten."

RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 34T
Vertragsbeginn
in 102T
69123 Heidelberg
Stadt Heidelberg - Stadtbetriebe (Sparte Abwasser) (Heidelberg)
Projektübersicht

Baumaßnahme: Kanalvortrieb Hauptsammelkanal West, 5. BA in Heidelberg Pfaffengrund. Leistungen: Rohrvortrieb, Stollenbau. Der Gesamtbaumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen folgende Arbeiten: Bemannter, steuerbarer Rohrvortrieb DN 1800 Stb, 1481 m. Vereinigungsbauwerke, Sohltiefe bis ca. 10,80 m, 3 Stück. Schwellenbauwerk, Sohltiefe ca 6,30 m, 1 Stück. Stollenbau DN 1800 GFK, 9 m. Gemäß KEV 116.1 ist mit der Ausführung am 27.04.2026 zu beginnen. Die Leistung ist fertig zu stellen (abnahmereif) bis 28.04.2028. Vertragsstrafe wegen Verzugs: Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: Bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,25 v. H. der objektiv berechtigten Netto-Schlussrechnungsforderung des Auftragnehmers. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der objektiv berechtigten Netto-Schlussrechnungsforderung des Auftragnehmers begrenzt. Vertragsstrafe wegen Verstößen gegen das LTMG: Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe 1 v. H. der objektiv berechtigten Netto-Schlussrechnungsforderung des Auftragnehmers beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunternehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstrafe verlangen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der objektiv berechtigten Netto-Schlussrechnungsforderung des Auftragnehmers begrenzt. Wird sowohl eine Vertragsstrafe wegen Verzugs als auch eine Vertragsstrafe wegen Verstößen gegen das LTMG vereinbart, wird die Summe beider Vertragsstrafen auf insgesamt 5 v. H. der objektiv berechtigten Netto-Schulussrechnungsforderung des Auftragnehmers begrenzt.

Kanalvortrieb Hauptsammelkanal West, 5. BA. Rohrvortrieb und Stollenbau. Bemannter, steuerbarer Rohrvortrieb DN 1800 Stb, 1481 m.

Standort Projekt
Diebsweg zwischen Henkel-Teroson-Straße und Baumschulenweg, 69123 Heidelberg, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 2.188.783,37 €
HOAI - gem. KEV 116.1 ist mit der Ausführung am 27.04.2026 zu beginnen. Die Leistung ist fertig zu stellen (abnahmereif) bis 28.04.2028.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Nachweis der fachlichen Qualifikation
  • Fachkunde
  • technische Leistungsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz
  • Russland-Sanktionen Eigenerklärung
Originaltitel: Kanalvortrieb Hauptsammelkanal West, 5. BA
deen