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Nutzung von 25 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing im Stadtgebiet Mainz für eine Dauer von 6 Jahren.

Contracting Authority
Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf
Location
Rheinland-Pfalz
Submission deadline
27.10.2026
Scope
EU-wide
Timeline
Published
Today
Participation
in 36d
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Source: subreport.de Published on: 21.09.2026 Original Title: Nutzung von 25 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing im Stadtgebiet Mainz

Project Overview

Im Rahmen des Projekts „Weiterentwicklung Carsharing“ stellt die Landeshauptstadt Mainz 25 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing zur Verfügung. Für die Nutzung der Stellplätze wird eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für die Dauer von 6 Jahren erteilt. Der Carsharing-Anbieter agiert wirtschaftlich selbstständig, trägt das wirtschaftliche Risiko und ist für Marketing sowie Administration verantwortlich. Die Abrechnung muss exakt nach Zeitintervallen und gefahrenen Kilometern erfolgen. Es ist kein Free-Floating-Betrieb zulässig. Die Stellplätze verteilen sich auf 10 Standorte im Stadtgebiet Mainz. Die Gebühren richten sich nach der städtischen Sondernutzungssatzung, wobei für Elektrofahrzeuge Vergünstigungen vorgesehen sind.

Die Landeshauptstadt Mainz vergibt 25 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb eines stationsbasierten Carsharing-Angebots. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines einheitlichen Auswahlverfahrens für eine Dauer von 6 Jahren.

Project Location

Deutschland

Suitability & requirements

Bidder Requirements

  • Nachweis der Eignung gemäß Carsharinggesetz (CsgG)
  • Diskriminierungsfreies Auswahlverfahren
  • Verpflichtung zum dauerhaften Betrieb von 25 Stellplätzen

Technical details

Besondere Bedingungen

  • Stationsbasiertes Carsharing zwingend erforderlich (kein Free-Floating)
  • Monatliche Gebühren gemäß Sondernutzungssatzung (40 EUR bzw. 10 EUR pro Stellplatz)
  • Reduzierte Gebühren bei reinem Elektrofahrzeugbetrieb (5 EUR pro Station)
  • Inbetriebnahme-Anmeldung mindestens 5 Wochen im Voraus

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Sascha Bahlau
Sascha Bahlau

Notice ID: 33a7b4bd-b780-4fda-9322-f557a215eb8f

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