Die KI liest alle Dokumente und schreibt heraus, was gefordert ist: Leistungen, Eignungskriterien, Fristen. Kostenlos, ohne Kreditkarte.
Im Rahmen des Projekts „Weiterentwicklung Carsharing“ stellt die Landeshauptstadt Mainz 25 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing zur Verfügung. Für die Nutzung der Stellplätze wird eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für die Dauer von 6 Jahren erteilt. Der Carsharing-Anbieter agiert wirtschaftlich selbstständig, trägt das wirtschaftliche Risiko und ist für Marketing sowie Administration verantwortlich. Die Abrechnung muss exakt nach Zeitintervallen und gefahrenen Kilometern erfolgen. Es ist kein Free-Floating-Betrieb zulässig. Die Stellplätze verteilen sich auf 10 Standorte im Stadtgebiet Mainz. Die Gebühren richten sich nach der städtischen Sondernutzungssatzung, wobei für Elektrofahrzeuge Vergünstigungen vorgesehen sind.
Die Landeshauptstadt Mainz vergibt 25 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb eines stationsbasierten Carsharing-Angebots. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines einheitlichen Auswahlverfahrens für eine Dauer von 6 Jahren.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
"Wir haben unsere wöchentliche Ausschreibungsrecherche von 6 Stunden auf unter 1 Stunde reduziert – und finden dabei sogar mehr qualifizierende Ausschreibungen."
Bekanntmachungs-ID: 33a7b4bd-b780-4fda-9322-f557a215eb8f