Tender Notice

Notice ID: 3c39886d-4659-4af9-a352-a0f5d703f890

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"The onboarding impressed me – Tender Zen created a search profile directly from our company website."

LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Published
1d ago
Today
Questions
in 28d
Submission
in 39d
Contract Start
in 103d
Stadt Essen - JobCenter Essen (Essen)
Project Overview

Das Hauptziel der Maßnahme "Coaching U25" ist die Verbesserung der beruflichen Integrationschancen der Zielgruppe sowie die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist die Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Ebenso die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und die Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme. Zur Zielgruppe gehören erwerbsfähige, leistungsberechtigte junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die einer individuellen Unterstützung im Integrationsprozess bedürfen. Im Bedarfsfall bei dem Ziel Ausbildungsvermittlung ist es auch möglich, Minderjährige und Jugendliche, die die 10. Jahrgangsstufe besuchen, zuzuweisen. Die Maßnahme umfasst wöchentliche Einzelcoachings mit einem Umfang von sechs Stunden. In der Regel werden die Teilnehmenden für drei Monate der MAT "Coaching U25" zugewiesen. Die betriebliche Erprobung kann bis zu vier Wochen dauern. Das Coaching U 25 umfasst die Themenschwerpunkte: Bewerbungstraining, Überprüfen und Erweitern der EDV und Internetkompetenz, Berufe-Check, Verbesserung von Schlüsselkompetenzen, Betriebliche Erprobung / Praktika, Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Nachbetreuung und Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme. Die erfolgreiche Eingliederung in eine betriebliche Ausbildung bzw. versicherungspflichtige Beschäftigung ist durch eine sich anschließende Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme durch einen Jobcoach für 6 Monate zu unterstützen. Für die Nachbetreuung muss sozialpädagogisches Personal (höchstens 0,3 Stellenanteil) zur Verfügung gestellt werden, auch über den Vertragszeitraum hinaus. Die Teilnehmenden werden grundsätzlich für 3 Monate zugewiesen. In besonders begründeten Einzelfällen kann die individuelle Teilnahmedauer durch den Bedarfsträger um einen Monat verlängert werden. Eine vorzeitige Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist anzustreben. Die Wochenstundenzahl beträgt 6 Zeitstunden. Im Rahmen einer betrieblichen Erprobung gelten die tariflichen bzw. betriebsüblichen Arbeitszeiten des Betriebes. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. In der Maßnahme kommen ausschließlich Jobcoaches zum Einsatz und zwar 5 Vollzeitstellen für Jobcoaches. Eine anteilige Projektleitung ist hier bereits enthalten. Darüber hinaus ist Personalkapazität für administrative Aufgaben (Verwaltungskraft) in Höhe von 0,4 zur Verfügung zu stellen. Die Nachbetreuungsstelle Jobcoach umfasst 0,3 Stellen für 6 Monate, über den Vertragszeitraum hinaus. Der Jobcoach muss fachlich geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer über einen Berufs- oder Studienabschluss und eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung sowie Kenntnisse und Erfahrungen in den Personalauswahlsystemen/-kriterien der Unternehmen und im Personalwesen verfügt. Die Projektleitung muss über einen Berufsabschluss sowie über eine 5-jährige Berufserfahrung verfügen, davon müssen 2 Jahre Berufserfahrung mit der Zielgruppe sein. Für das gesamte Personal gilt: Umfassende Kenntnisse in MS-Office Anwendungen (Word, Excel, Outlook) sowie umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme) werden vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und anderer Stellenportale sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungsmanagement und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein. Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch mindestens 70 % fest angestellte Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen.

Coaching für junge Menschen bis 25 Jahre. Individuelle Unterstützung bei der Integration in Ausbildung und Arbeit. Ziel ist die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Project Location
Essen, Ruhr, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Sozialpädagogisches Personal
  • Jobcoach
  • Projektleitung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
  • Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
  • Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
  • Weiterhin sind vom Bieter: die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften), Trägerzulassung nach AZAV vorzulegen.
  • Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung.
  • Die Maßnahme umfasst wöchentliche Einzelcoachings mit einem Umfang von sechs Stunden.
  • In der Regel werden die Teilnehmenden für drei Monate der MAT 'Coaching U25' zugewiesen.
  • Eine vorzeitige Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist anzustreben.
  • Für die Nachbetreuung muss sozialpädagogisches Personal (höchstens 0,3 Stellenanteil) zur Verfügung gestellt werden, auch über den Vertragszeitraum hinaus.
  • In der laufenden Maßnahme ist die Nachbetreuung über die vorhandenen Personalien der Jobcoaches abgedeckt.
  • Alle Personalien müssen in der Kalkulation K.1. angegeben werden, so dass der Einsatz nachvollziehbar ist.
  • Der Jobcoach muss fachlich geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer über einen Berufs- oder Studienabschluss und eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung sowie Kenntnisse und Erfahrungen in den Personalauswahlsystemen/-kriterien der Unternehmen und im Personalwesen verfügt.
  • Die fachliche Eignung ist nach der Zuschlagserteilung nachzuweisen.
  • Die Aufgabe des Jobcoaches liegt zusätzlich in der Akquise von Einsätzen in betriebspraktischen Erprobungen und Betreuung der Teilnehmer während der Durchführung.
  • Alternativ: Bei fehlender Erfahrung in der beruflichen Eingliederung kann ansonsten eine dreijährige Berufserfahrung und eine vorhandene Qualifikation zum 'Jobcoach für den beruflichen Wiedereinstieg (IHK)' anerkannt werden.
  • Praktikumszeiten während einer Berufsausbildung und eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung.
  • Die Projektleitung muss über einen Berufsabschluss sowie über eine 5-jährige Berufserfahrung verfügen, davon müssen 2 Jahre Berufserfahrung mit der Zielgruppe sein.
  • Der Aufgabenbereich der Verwaltungskraft ist die Abrechnung der Fahrtkosten für die Teilnehmenden, die Erstellung und der Versand von Excel-Listen und die administrative Teilnehmerverwaltung.
  • Dafür sollte die Verwaltungskraft fachlich geeignet sein und über IT-Kenntnisse in MS Office verfügen.
  • Für das gesamte Personal gilt: Umfassende Kenntnisse in MS-Office Anwendungen (Word, Excel, Outlook) sowie umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme) werden vorausgesetzt.
  • Darüber hinaus müssen Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und anderer Stellenportale sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungsmanagement und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein.
  • Das Personal muss die Fähigkeit besitzen, Teilnehmerinnen bei der Anwendung der verschiedenen Suchwege und im Umgang mit den zu Verfügung stehenden Medien zu unterstützen.
  • Zusätzlich muss das eingesetzte Personal über Gesprächsführungs- und Beratungskompetenz sowie Erfahrung im Konfliktmanagement mit der Zielgruppe verfügen. (Nachweispflichtig durch Zertifikate oder Teilnahmebestätigungen an den entsprechenden Seminaren oder durch Arbeitszeugnisse).
  • Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen und pädagogischen Wissensstand verfügt.
  • Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch mindestens 70 % fest angestellte Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen.
  • Fest angestellt bedeutet, dass die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschlossenen Arbeitsverträge nicht einen geringeren Zeitraum als die vorgesehene Vertragslaufzeit umfassen dürfen.
  • Erklärungen zu beabsichtigten Verlängerungen von Arbeitsverträgen während der Laufzeit des Vertrages werden nicht anerkannt.
  • Minijobs im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) gehören nicht zum fest angestellten Personal.
  • Bei einer Honorarkraft werden bei der Bemessung des Personalschlüssels 25 % Vor- und Nacharbeitungszeit außerhalb der Maßnahme berücksichtigt.
  • Beim Einsatz von Honorarkräften hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass diese über die Zielrichtung der Maßnahme, die Besonderheiten der Zielgruppe sowie die fachliche Einbindung ihres Beitrags in das Gesamtkonzept informiert sind.
  • Der Einsatz von Honorarkräften wird auf die vorgegebenen fest angestellten oder befristet eingesetzten Personalien angerechnet.
  • In der Kostenkalkulation ist darauf zu achten, dass der vorgegebene Personalschlüssel im Fall des Einsatzes von zusätzlichen Honorarkräften eingehalten und nicht überschritten wird.
  • Bei einer Kalkulation mit z.B. 70 % fest angestellten Arbeitnehmern, sind dann noch 30 % Honorarkräfte einzubeziehen.
  • Falls der vorzuhaltende Personalschlüssel bereits mit 100 % fest angestellten Arbeitnehmern kalkuliert wird, ist der Einsatz von weiteren Honorarkräften dann ausgeschlossen.
  • Der Auftragnehmer stellt zudem sicher, dass Personalkapazitäten für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen Auftragnehmer und Bedarfsträger sowie ggfls. zur Durchführung von Fallbesprechungen und Fallkonferenzen unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung stehen.
  • Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Original Title: Coaching U25
deen