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Das Hauptziel der Maßnahme "Coaching U25" ist die Verbesserung der beruflichen Integrationschancen der Zielgruppe sowie die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist die Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Ebenso die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und die Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme. Zur Zielgruppe gehören erwerbsfähige, leistungsberechtigte junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die einer individuellen Unterstützung im Integrationsprozess bedürfen. Im Bedarfsfall bei dem Ziel Ausbildungsvermittlung ist es auch möglich, Minderjährige und Jugendliche, die die 10. Jahrgangsstufe besuchen, zuzuweisen. Die Maßnahme umfasst wöchentliche Einzelcoachings mit einem Umfang von sechs Stunden. In der Regel werden die Teilnehmenden für drei Monate der MAT "Coaching U25" zugewiesen. Die betriebliche Erprobung kann bis zu vier Wochen dauern. Das Coaching U 25 umfasst die Themenschwerpunkte: Bewerbungstraining, Überprüfen und Erweitern der EDV und Internetkompetenz, Berufe-Check, Verbesserung von Schlüsselkompetenzen, Betriebliche Erprobung / Praktika, Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Nachbetreuung und Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme. Die erfolgreiche Eingliederung in eine betriebliche Ausbildung bzw. versicherungspflichtige Beschäftigung ist durch eine sich anschließende Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme durch einen Jobcoach für 6 Monate zu unterstützen. Für die Nachbetreuung muss sozialpädagogisches Personal (höchstens 0,3 Stellenanteil) zur Verfügung gestellt werden, auch über den Vertragszeitraum hinaus. Die Teilnehmenden werden grundsätzlich für 3 Monate zugewiesen. In besonders begründeten Einzelfällen kann die individuelle Teilnahmedauer durch den Bedarfsträger um einen Monat verlängert werden. Eine vorzeitige Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist anzustreben. Die Wochenstundenzahl beträgt 6 Zeitstunden. Im Rahmen einer betrieblichen Erprobung gelten die tariflichen bzw. betriebsüblichen Arbeitszeiten des Betriebes. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. In der Maßnahme kommen ausschließlich Jobcoaches zum Einsatz und zwar 5 Vollzeitstellen für Jobcoaches. Eine anteilige Projektleitung ist hier bereits enthalten. Darüber hinaus ist Personalkapazität für administrative Aufgaben (Verwaltungskraft) in Höhe von 0,4 zur Verfügung zu stellen. Die Nachbetreuungsstelle Jobcoach umfasst 0,3 Stellen für 6 Monate, über den Vertragszeitraum hinaus. Der Jobcoach muss fachlich geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer über einen Berufs- oder Studienabschluss und eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung sowie Kenntnisse und Erfahrungen in den Personalauswahlsystemen/-kriterien der Unternehmen und im Personalwesen verfügt. Die Projektleitung muss über einen Berufsabschluss sowie über eine 5-jährige Berufserfahrung verfügen, davon müssen 2 Jahre Berufserfahrung mit der Zielgruppe sein. Für das gesamte Personal gilt: Umfassende Kenntnisse in MS-Office Anwendungen (Word, Excel, Outlook) sowie umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme) werden vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und anderer Stellenportale sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungsmanagement und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein. Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch mindestens 70 % fest angestellte Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen.
Coaching für junge Menschen bis 25 Jahre. Individuelle Unterstützung bei der Integration in Ausbildung und Arbeit. Ziel ist die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen