Tender Notice

Notice ID: 3d49eff1-571f-4e52-802e-73b408dea6c6

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"Tender Zen is a huge help and makes the analysis so much easier."

FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Durchführung von zwei vorbereitenden Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 BauGB in Mainz.

Dienstleistungen National Städtebauliche EntwicklungsmaßnahmeBauGBVorbereitende UntersuchungStadtplanungMainz
Published
1d ago
Today
Questions
in 15d
Participation
in 30d
Contract Start
in 159d
Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf (Mainz)
Project Overview

Die Stadt Mainz beabsichtigt die Beauftragung eines Planungsbüros zur Durchführung von zwei vorbereitenden Untersuchungen für jeweils eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Abs. 4 BauGB. Ziel ist die Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen für die Gebiete Mainz-Ebersheim-Nord/Süd sowie Mainz-Hechtsheim-Süd, um festzustellen, ob eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Das Verfahren erfolgt als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Durchführung von zwei vorbereitenden Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 BauGB in Mainz-Ebersheim und Mainz-Hechtsheim zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen.

Project Location
Deutschland
Eignung

Bidder Requirements

  • Eignungsnachweis nach §§ 123, 124 GWB
  • Referenznachweis für vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB
  • Mindestgröße der Referenzgebiete von 20 ha

Role Qualifications

  • Planungsbüro mit Erfahrung in städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen
  • Interdisziplinäres Team mit nachgewiesener Qualifikation
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
  • Bürgschaft zur Vertragserfüllung in Höhe von 3% der Auftragssumme
  • E-Rechnung erforderlich
Original Title: Durchführung von zwei vorbereitenden Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 BauGB
deen