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Die Stadt Mainz beabsichtigt die Beauftragung eines Planungsbüros zur Durchführung von zwei vorbereitenden Untersuchungen für jeweils eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Abs. 4 BauGB. Ziel ist die Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen für die Gebiete Mainz-Ebersheim-Nord/Süd sowie Mainz-Hechtsheim-Süd, um festzustellen, ob eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Das Verfahren erfolgt als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Durchführung von zwei vorbereitenden Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 BauGB in Mainz-Ebersheim und Mainz-Hechtsheim zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen