Tender Notice

Notice ID: 79afbc12-3008-4d3d-b124-445dba180d9d

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Questions
5d ago
Published
4d ago
Today
Participation
in 8d
Contract Start
in 64d
30173 Hannover
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) (Frankfurt Main)
Project Overview

Das Bahnprojekt Verden – Nienburg – Wunstorf/Minden ist Teil des übergeordneten Infrastrukturvorhabens Hamburg/Bremen–Hannover. Die Strecke ist ein bedeutender Abschnitt für den Fern-, Nah- und Güterverkehr und spielt eine Schlüsselrolle für die Anbindung der norddeutschen Seehäfen an das Hinterland. Im Zuge des Gesamtprojekts sollen entlang der Strecke Verden – Nienburg – Wunstorf/Minden insgesamt 9 Bahnübergänge (BÜ) aufgehoben werden. Als Ersatzbauwerke kommen, abhängig von den örtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sowohl Straßen- oder Eisenbahnüberführungen als auch Personenunter oder -überführungen in Betracht. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Erhöhung der Streckenkapazität und die Reduzierung von Störungen im Betriebsablauf.

Project Location
30173 Hannover, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9LP6-7

Besondere Bedingungen

  • VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 findet Anwendung
  • Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen
  • Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist möglich ist
  • Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor
  • Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus
  • Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig
  • Präqualifikation ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim Nichtoffenen Verfahren/Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen
  • Für die Teilnahme am Wettbewerb, die Auftragserteilung und die Ausführung der Leistung kommen nur präqualifizierte Unternehmen in Betracht
  • Es kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen oder eine Gesamtvergabe in Betracht
  • Der Auftraggeber behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen
  • Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben
  • Der Bieter verpflichtet sich, auf Verlangen die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen
  • Das AI-Portal der Deutschen Bahn AG ist für die digitale Bearbeitung des Honorarangebots zu nutzen
  • Die Anwendung des AI-Portals ist ab dem 01.06.2025 verpflichtend
  • Sofern die Ausschreibung Leistungen beinhaltet, für die ein Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht, ist vom Bewerber/Bieter folgendes zu beachten
  • Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten.
  • Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
  • Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
  • Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden
  • Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
  • Auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen wird verwiesen.
Original Title: HHBH Abschnitt 3 - Planung KIB-Maßnahmen: Aufhebung mehrerer BÜs inkl. Ersatzneubauten
deen