Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 79afbc12-3008-4d3d-b124-445dba180d9d

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Fragen
vor 5T
Veröffentlicht
vor 4T
Heute
Teilnahme
in 8T
Vertragsbeginn
in 64T
30173 Hannover
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) (Frankfurt Main)
Projektübersicht

Das Bahnprojekt Verden – Nienburg – Wunstorf/Minden ist Teil des übergeordneten Infrastrukturvorhabens Hamburg/Bremen–Hannover. Die Strecke ist ein bedeutender Abschnitt für den Fern-, Nah- und Güterverkehr und spielt eine Schlüsselrolle für die Anbindung der norddeutschen Seehäfen an das Hinterland. Im Zuge des Gesamtprojekts sollen entlang der Strecke Verden – Nienburg – Wunstorf/Minden insgesamt 9 Bahnübergänge (BÜ) aufgehoben werden. Als Ersatzbauwerke kommen, abhängig von den örtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sowohl Straßen- oder Eisenbahnüberführungen als auch Personenunter oder -überführungen in Betracht. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Erhöhung der Streckenkapazität und die Reduzierung von Störungen im Betriebsablauf.

Standort Projekt
30173 Hannover, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9LP6-7

Besondere Bedingungen

  • VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 findet Anwendung
  • Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen
  • Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist möglich ist
  • Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor
  • Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus
  • Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig
  • Präqualifikation ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim Nichtoffenen Verfahren/Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen
  • Für die Teilnahme am Wettbewerb, die Auftragserteilung und die Ausführung der Leistung kommen nur präqualifizierte Unternehmen in Betracht
  • Es kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen oder eine Gesamtvergabe in Betracht
  • Der Auftraggeber behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen
  • Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben
  • Der Bieter verpflichtet sich, auf Verlangen die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen
  • Das AI-Portal der Deutschen Bahn AG ist für die digitale Bearbeitung des Honorarangebots zu nutzen
  • Die Anwendung des AI-Portals ist ab dem 01.06.2025 verpflichtend
  • Sofern die Ausschreibung Leistungen beinhaltet, für die ein Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht, ist vom Bewerber/Bieter folgendes zu beachten
  • Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten.
  • Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
  • Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
  • Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden
  • Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
  • Auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen wird verwiesen.
Originaltitel: HHBH Abschnitt 3 - Planung KIB-Maßnahmen: Aufhebung mehrerer BÜs inkl. Ersatzneubauten
deen