Tender Notice

Notice ID: 7f712885-0175-4d96-be34-427ac6f72e08

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MK

Mario Kötter

Project Manager

cadventure GmbH

Published
23d ago
Today
Questions
in 2d
Submission
in 10d
Contract Start
in 170d
72072 Tübingen
Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle (Tübingen)
Project Overview

Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für die Lieferung und Montage von raumlufttechnischen Anlagen für die Walter-Erbe-Realschule in Tübingen. Das Projekt umfasst die Lieferung und Installation von Zu- und Abluftanlagen, Luftkanälen aus Stahlblech und PVC, Luftauslässen, Kanaleinbauten wie Schalldämpfern und Volumenstromreglern sowie Kanalisolierarbeiten. Des Weiteren ist die Gebäudeautomation für Heizung und Lüftung mit ca. 200 Datenpunkten Teil des Leistungsumfangs. Die Ausführung ist gemäß VOB/A zu erfolgen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern die entsprechenden Erklärungen abgegeben werden. Die Angebotsfrist endet am 03.03.2026 um 13:00 Uhr. Das Projekt ist für KMU geeignet.

Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.

Project Location
Primus-Truber Straße 27, 72072 Tübingen, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
  • Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung EU-Saktionen - Verpflichtungserklärung LTMG - Erklärung DSGVO
Original Title: Raumlufttechnische Anlagen I Walter-Erbe-Realschule Tübingen
deen