Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 7f712885-0175-4d96-be34-427ac6f72e08

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 23T
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Vertragsbeginn
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72072 Tübingen
Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle (Tübingen)
Projektübersicht

Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für die Lieferung und Montage von raumlufttechnischen Anlagen für die Walter-Erbe-Realschule in Tübingen. Das Projekt umfasst die Lieferung und Installation von Zu- und Abluftanlagen, Luftkanälen aus Stahlblech und PVC, Luftauslässen, Kanaleinbauten wie Schalldämpfern und Volumenstromreglern sowie Kanalisolierarbeiten. Des Weiteren ist die Gebäudeautomation für Heizung und Lüftung mit ca. 200 Datenpunkten Teil des Leistungsumfangs. Die Ausführung ist gemäß VOB/A zu erfolgen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern die entsprechenden Erklärungen abgegeben werden. Die Angebotsfrist endet am 03.03.2026 um 13:00 Uhr. Das Projekt ist für KMU geeignet.

Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.

Standort Projekt
Primus-Truber Straße 27, 72072 Tübingen, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
  • Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung EU-Saktionen - Verpflichtungserklärung LTMG - Erklärung DSGVO
Originaltitel: Raumlufttechnische Anlagen I Walter-Erbe-Realschule Tübingen
deen