Tender Notice

Notice ID: 8f9150d2-462a-414e-beb0-fdd7c609de52

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"Tender Zen is a huge help and makes the analysis so much easier."

FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
45d ago
Questions
19d ago
Submission
11d ago
Today
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (Hoppegarten)
Project Overview

Der Auftraggeber plant die Übertragung der überbetrieblichen Berufsausbildung für Straßenwärter an einen externen Auftragnehmer. Die Leistungen umfassen die Durchführung der Ausbildung durch qualifiziertes Personal, die Bereitstellung der Infrastruktur eines Ausbildungszentrums sowie die Unterbringung und Verpflegung der Auszubildenden. Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Ausbildungsjahrgang 2026 und umfasst auch den Jahrgang 2027. Die Laufzeit des Vertrages erstreckt sich über maximal 5 Jahre, mit möglicher Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Es werden bis zu 60 Auszubildende für zwei Jahrgänge ausgebildet. Angebote, die per E-Mail oder Fax eingereicht werden, sind formell auszuschließen.

Übertragung der überbetrieblichen Ausbildung von Straßenmeistern. Fachlich qualifiziertes Personal. Bereitstellung von Infrastruktur und Ausstattung. Unterbringung und Verpflegung.

Project Location
DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • qualifiziertes Lehrpersonal
  • pädagogisch geeignetes Lehrpersonal
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Zahlungen erfolgen entsprechend den Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen. Bei Gewährung von Skonto kann eine kürzere Zahlungsfrist vereinbart werden. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung beim AG, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
  • Der Bewerber / Bieter verpflichtet sich bei der Vorbereitung und Durchführung des Auftrages zur Einhaltung der folgenden Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Sicherheit: § 1 Vertraulichkeit (1) Vertrauliche Informationen sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form zugänglich gemachte Informationen, die der Auftragnehmer direkt oder indirekt vom Auftraggeber erhält und die als vertraulich oder als Verschlusssache gekennzeichnet sind oder die ein verständiger Dritter als vertraulich ansehen würde. Hierzu zählen auch gewonnene Erkenntnisse sowie Informationen über polizeiliche Führungs- und Einsatzmittel, IT-Infrastrukturen und IT-Verfahren und die darin verarbeiteten Daten, soweit sie nicht öffentlich bekannt sind. (2) Der Bieter verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten nach Art. 5 Abs. 1 f, Art. 32 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu denen der Unterzeichner im Rahmen der Tätigkeit Zugang erhält oder Kenntnis erlab
Original Title: RV Überbetriebliche Ausbildung von Straßenmeistern für den LS
deen