Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 45T
Fragen
vor 19T
Abgabe
vor 11T
Heute
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (Hoppegarten)
Projektübersicht

Der Auftraggeber plant die Übertragung der überbetrieblichen Berufsausbildung für Straßenwärter an einen externen Auftragnehmer. Die Leistungen umfassen die Durchführung der Ausbildung durch qualifiziertes Personal, die Bereitstellung der Infrastruktur eines Ausbildungszentrums sowie die Unterbringung und Verpflegung der Auszubildenden. Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Ausbildungsjahrgang 2026 und umfasst auch den Jahrgang 2027. Die Laufzeit des Vertrages erstreckt sich über maximal 5 Jahre, mit möglicher Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Es werden bis zu 60 Auszubildende für zwei Jahrgänge ausgebildet. Angebote, die per E-Mail oder Fax eingereicht werden, sind formell auszuschließen.

Übertragung der überbetrieblichen Ausbildung von Straßenmeistern. Fachlich qualifiziertes Personal. Bereitstellung von Infrastruktur und Ausstattung. Unterbringung und Verpflegung.

Standort Projekt
DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • qualifiziertes Lehrpersonal
  • pädagogisch geeignetes Lehrpersonal
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Zahlungen erfolgen entsprechend den Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen. Bei Gewährung von Skonto kann eine kürzere Zahlungsfrist vereinbart werden. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung beim AG, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
  • Der Bewerber / Bieter verpflichtet sich bei der Vorbereitung und Durchführung des Auftrages zur Einhaltung der folgenden Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Sicherheit: § 1 Vertraulichkeit (1) Vertrauliche Informationen sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form zugänglich gemachte Informationen, die der Auftragnehmer direkt oder indirekt vom Auftraggeber erhält und die als vertraulich oder als Verschlusssache gekennzeichnet sind oder die ein verständiger Dritter als vertraulich ansehen würde. Hierzu zählen auch gewonnene Erkenntnisse sowie Informationen über polizeiliche Führungs- und Einsatzmittel, IT-Infrastrukturen und IT-Verfahren und die darin verarbeiteten Daten, soweit sie nicht öffentlich bekannt sind. (2) Der Bieter verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten nach Art. 5 Abs. 1 f, Art. 32 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu denen der Unterzeichner im Rahmen der Tätigkeit Zugang erhält oder Kenntnis erlab
Originaltitel: RV Überbetriebliche Ausbildung von Straßenmeistern für den LS
deen