Tender Notice

Notice ID: 98df2291-d961-477c-9185-9eb4ce3557ce

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
5d ago
Questions
5d ago
Today
Submission
in 2d
Contract Start
in 98d
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) (Frankfurt Main)
Ausführung StützwandErneuerungTrägerbohlwandGabionenwandSpezialtiefbau
Project Location
54439 Saarburg, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
  • Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
  • Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
  • Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist
  • Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
  • Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
  • Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
  • Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
  • Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
  • Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
  • Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften
  • Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
  • Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
Project Overview

Das Projekt “SW Saarburg II“ sieht die Erneuerung der Stützwand von km 62,085 bis km 63,012 auf der VzG-Strecke 3230 von Saarbrücken nach Karthaus vor. Die Bauwerksinspektion zeigt für das im Jahre 1860 erbaute Bauwerk teilweise massive Schäden wie Risse, freiliegende Bewehrung und Ausbrüche verteilt über die gesamte Länge auf. Des Weiteren ist die Absturzsicherung bis auf 50 m am Bauwerksanfang auf der gesamten Bauwerkslänge vollständig korrodiert, stellenweise nicht mehr vorhanden, durchgerostet oder umgefallen. An mehreren Stellen sind die Geländerholme abgebrochen. Stellenweise befindet sich Bewuchs am Erdkörper unter der Stützwand des Bauwerks, der entfernt werden muss. Zudem besteht aus betrieblicher Sicht durch den nicht ausreichenden Sicherheitsraum zwischen dem linken Gleis und dem Geländer auf der Stützwand ein erhöhtes Verkehrssicherheitsrisiko. Das Bauwerk ist mittlerweile aufgrund der gravierenden Schäden in die Zustandskategorie 4 eingestuft. Da nach Einschätzung des Fachbeauftragten eine wirtschaftliche Sanierung bzw. Instandsetzung des Bauwerkes nicht mehr möglich ist und eine drohende Streckensperrung unbedingt zu vermeiden ist, soll die Stützwand im Bereich von km 62,085 – km 63,012 zeitnah erneuert werden. Aus der VP/ EP ist die neue Stützwand als eine Trägerbohlwand vorgesehen. Die gewählte Variante sieht eine Stützkonstruktion am Fuß des bestehenden Böschungspflasters vor, bestehend aus einer tiefgegründeten Trägerbohlwand mit vorgelagerter Gabionenwand, die als Kompensationsmaßnahme für die Versiegelung des Böschungspflasters dient. Der Rettungsweg verläuft links der Bahntrasse, während die Dammergänzung bis zur Trägerbohlwand mit einer Neigung von 1:3 hergestellt wird, um die Standsicherheit der Dammergänzung zu gewährleisten. Durch die Abflachung der Böschung und die Erhöhung der Abfanghöhe wird einem Abrutschen der Böschung auf der Gleitebene bzw. dem Böschungspflaster entgegengewirkt. Entlang der Böschungskante wird unmittelbar neben dem Rettungsweg ein Füllstabgeländer mit Einzelfundamenten errichtet. Die Trägerbohlwand verläuft entlang des Böschungsfußes und wird aus Doppel-U-Profilen mit Stahlbetonfertigteilen als Ausfachung ausgeführt. Abhängig von der erforderlichen Abfanghöhe sind Rückverankerungen vorgesehen. Die Gabionenwand wird unmittelbar vor der Trägerbohlwand angeordnet, wobei in den Bereichen der Träger und Rückverankerungen entsprechende Aussparungen vorgesehen sind, um die Zugänglichkeit zu den Ankerköpfen jederzeit zu gewährleisten. Die Gründung der Gabionenwand erfolgt auf einem 30 cm starken, frostsicher ausgeführten Stahlbetonfundament. Die neue Stützwand verläuft am Böschungsfuß der Bahnstrecke unmittelbar neben der Bundesstraße 51. Im Rahmen der Maßnahme werden zusätzlich die Oberleitungsmaste im Baubereich erneuert.

Erneuerung einer Stützwand im Bereich km 62,085 bis km 63,012 auf der VzG-Strecke 3230. Das Bauwerk aus dem Jahr 1860 weist massive Schäden auf und muss erneuert werden, um eine Streckensperrung zu vermeiden. Geplant ist eine Trägerbohlwand mit vorgelagerter Gabionenwand.

Erneuerung einer maroden Stützwand aus dem Jahr 1860 im Bereich km 62,085 – km 63,012 der VzG-Strecke 3230. Die neue Konstruktion besteht aus einer tiefgegründeten Trägerbohlwand mit vorgelagerter Gabionenwand, die als Kompensationsmaßnahme dient. Ein Füllstabgeländer wird ebenfalls errichtet. Die Maßnahme beinhaltet auch die Erneuerung von Oberleitungsmaste im Baubereich. Die gewählte Variante sieht eine Stützkonstruktion am Fuß des bestehenden Böschungspflasters vor, bestehend aus einer tiefgegründeten Trägerbohlwand mit vorgelagerter Gabionenwand, die als Kompensationsmaßnahme für die Versiegelung des Böschungspflasters dient. Der Rettungsweg verläuft links der Bahntrasse, während die Dammergänzung bis zur Trägerbohlwand mit einer Neigung von 1:3 hergestellt wird, um die Standsicherheit der Dammergänzung zu gewährleisten. Durch die Abflachung der Böschung und die Erhöhung der Abfanghöhe wird einem Abrutschen der Böschung auf der Gleitebene bzw. dem Böschungspflaster entgegengewirkt. Entlang der Böschungskante wird unmittelbar neben dem Rettungsweg ein Füllstabgeländer mit Einzelfundamenten errichtet. Die Trägerbohlwand verläuft entlang des Böschungsfußes und wird aus Doppel-U-Profilen mit Stahlbetonfertigteilen als Ausfachung ausgeführt. Abhängig von der erforderlichen Abfanghöhe sind Rückverankerungen vorgesehen. Die Gabionenwand wird unmittelbar vor der Trägerbohlwand angeordnet, wobei in den Bereichen der Träger und Rückverankerungen entsprechende Aussparungen vorgesehen sind, um die Zugänglichkeit zu den Ankerköpfen jederzeit zu gewährleisten. Die Gründung der Gabionenwand erfolgt auf einem 30 cm starken, frostsicher ausgeführten Stahlbetonfundament. Die neue Stützwand verläuft am Böschungsfuß der Bahnstrecke unmittelbar neben der Bundesstraße 51. Im Rahmen der Maßnahme werden zusätzlich die Oberleitungsmaste im Baubereich erneuert.

Erneuerung der Stützwand von km 62,085 bis km 63,012 auf der VzG-Strecke 3230 von Saarbrücken nach Karthaus. Die neue Stützwand wird als Trägerbohlwand mit vorgelagerter Gabionenwand ausgeführt.

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